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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie, ist eine Naturschutzrichtlinie der Europäischen Union, die 1992 beschlossen wurde. FFH-Gebiete und Gebiete nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie von 1979 bilden zusammen das europäische Schutzgebietssystem NATURA 2000.
Bei Maßnahmen, die zu einer Verschlechterung der Entwicklungsziele eines FFH-Gebietes führen können, muss zuvor eine FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) durchgeführt werden.
Schäfer-Landschaftsarchitekt bietet für Ihr Vorhaben die erforderlichen Gutachten und Planungen zur FFH-Verträglichkeit an. Diese sind je nach Einzelfall:
- FFH-Vorprüfung
- FFH-Verträglichkeitsprüfung
- FFH-Ausnahmeprüfung
- Prognose der Wirkungen auf das FFH-Gebiet
Wir beraten Sie umfassend zu den Genehmigungsschritten für Ihr Vorhaben. Bei Bedarf können wir mit Ihnen die Vorgespräche bei den zuständigen Behörden über die erforderlichen Unterlagen führen. Aus unserem Planernetzwerk können wir Ihnen alle Gutachten und Sonderuntersuchungen anbieten.
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