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Menschen brauchen Freiräume! Wenn wir aus den engen Mauern unserer Behausungen ins Freie treten, wollen wir uns an der Natur erfreuen. An einer Natur freilich, die heute weitgehend durch uns und unsere Ansprüche geprägt, eingeengt wird.
Als Garten- und Landschaftsarchitekt schaffe ich Freiräume. Planerische und gestalterische Kompetenz kann ich aufgrund meiner Ausbildung mit der Kenntnis ökologischer Zusammenhänge verbinden.
Ich plane für Sie Grünflächen und Freianlagen aller Art und konzipiere deren dauerhafte Pflege. In Ihrem Auftrag kann ich die dafür erforderlichen Garten- und Landschaftsbauarbeiten bzw. Tiefbauarbeiten betreuen.
Bei einer Freianlagenplanung geht es um:
- Gliederung und Nutzung des Geländes
- Modellierung der Oberflächen
- Anordnung geeigneter, aufeinander abgestimmter Pflanzen
- Verwendung von Bodenbelägen, Einfriedungen, Gebrauchsgegenständen und Kunstwerken.
Unter Einbeziehung der Jahreszeiten, von Licht und Schatten, Form und Farbe entstehen so qualitätsvolle Freiräume.
Die folgende Liste der Objekte gibt Ihnen einen Überblick:
- private Hausgärten
- Dach- und Fassadenbegrünungen
- Freianlagen um Wohnsiedlungen, Verwaltungs- und Gewerbebauten
- Plätze und Straßen in Dorf und Stadt
- öffentliche Grünflächen wie Stadtparks, Kurparks, Grünzüge und Naherholungsgebiete
- Kleingartenanlagen, Friedhöfe
- Fußgängerzonen, Parkplätze, Verkehrsberuhigungen, Wohnumfeldverbesserungen
- Schulhöfe, Freianlagen von Kindergärten, Sportanlagen, Spielplätze
- Freibäder, Badestrände und Campingplätze
Das Honorar für die Freianlagenplanung richtet sich nach einer vom Gesetzgeber erlassenen Honorarordnung, der HOAI. Zwar besteht Verhandlungsspielraum, grundsätzlich aber errechnet sich das Honorar objektiv aus Umfang (Kosten) und Schwierigkeit der Maßnahme. Sie können auch eine Beauftragung von Teilleistungen mit mir vereinbaren. Oder Sie lassen sich nur beraten, wofür ein Stundensatz vereinbart wird.
Bitte fragen Sie mich nach konkreten Angeboten für Ihre Planungsaufgabe.
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